Betonoberfläche verregnet: Architekt muss Belegreife prüfen!

1. Betonarbeiten, die für einen weiteren Aufbau geeignet sein sollen, stellen einen wichtigen Bauabschnitt dar. Hat der Architekt Kenntnis davon, dass eine verregnete Oberfläche (mit Absandungen) gegeben war, muss er sich davon überzeugen, ob Belegreife gegeben ist und die notwendige Festigkeit selbst feststellen.
2. Eine Verschärfung der Sorgfaltspflichten des Architekten ist insbesondere dann gegeben, wenn die Ausführung des Bauwerks nach Vorgaben Dritter, nicht aber nach eigenen Angaben des Architekten erfolgt.

OLG Rostock, Urteil vom 08.06.2010 – 4 U 3/02; BGH, Beschluss vom 26.04.2012 – VII ZR 104/10 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)

Quelle: ibr-online www.ibr-online.de