Wir verkaufen einen neuwertigen Leica Builder R 100 M

Hallo Forumsteilnehmer,

Wir verkaufen einen neuwertigen Leica Builder R 100 M, komplett im Koffer mit allem Zubehör und Flachprisma.

Link zur Produktbeschreibung: www.service-copy.de/PDF/Leica-Builder_DE.pdf

VHB 2.100.- EURO + MwSt.

Bei Fragen bitte Mail an

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Dipl.-Ing. (FH) Thomas Englisch
Ing.-Büro für Bauabrechnung / IFB-Mainz
Freier Sachverständiger IHK Mainz
Rheinhessenstraße 3 . 55129 Mainz
Tel. 06131/616702 . Fax: 06131/616703
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Arbeitszimmer ist nicht immer gleich Arbeitszimmer

Wird ein Teil des Wohn- oder Schlafzimmers in der Privatwohnung als Arbeitszimmer genutzt, so können die anteiligen Miet-, Reinigungs- und Energiekosten nicht steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

Ein Architekt reicht Klage ein, da er in seiner Privatwohnung zwei Arbeitsbereiche eingerichtet hat ein separates Arbeitszimmer und einen separaten abgetrennten Bereich im Wohnzimmer.

Im Wohnzimmer seiner Wohnung hat er mit einem Sideboard zusätzlich einen Arbeitsbereich abgetrennt, in welchem er regelmäßig arbeitete. In dem Bereich steht ein Schreibtisch, sowie Aktenschränke.

Das Finanzamt war nur bereit die Kosten eines separaten Arbeitszimmers zu übernehmen. Eine Anerkennung der Kosten für die Arbeitsecke wurde abgelehnt

(Az.: 7 K 87/11 E).

Quelle: AIA, 13.09.2013

Leistung muss auch bei „technischem Neuland“ funktionieren!

Wer mit der von ihm versprochenen Werkleistung „technisches Neuland“ betritt, haftet bei Nichteintritt des Erfolgs auch dann, wenn er sein eigenes Leistungsvermögen und die technische Beherrschbarkeit der anstehenden Probleme falsch eingeschätzt hat. Die Behauptung, der Dauerbetrieb eines Holzgasheizkraftwerks scheitere nur daran, dass die vom Besteller eingesetzten Betriebsstoffe ungeeignet seien, ist unerheblich, solange der Werkunternehmer nicht aufzeigt, welche Betriebsstoffe sich für den Dauerbetrieb eignen und wo der Besteller sie beschaffen kann. Das hat das OLG Koblenz am 30.01.2013 entschieden.

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.01.2013 – 5 U 324/12

Quelle: Neuigkeiten von ibr-online, 09.2013