Leistung muss auch bei „technischem Neuland“ funktionieren!

Wer mit der von ihm versprochenen Werkleistung „technisches Neuland“ betritt, haftet bei Nichteintritt des Erfolgs auch dann, wenn er sein eigenes Leistungsvermögen und die technische Beherrschbarkeit der anstehenden Probleme falsch eingeschätzt hat. Die Behauptung, der Dauerbetrieb eines Holzgasheizkraftwerks scheitere nur daran, dass die vom Besteller eingesetzten Betriebsstoffe ungeeignet seien, ist unerheblich, solange der Werkunternehmer nicht aufzeigt, welche Betriebsstoffe sich für den Dauerbetrieb eignen und wo der Besteller sie beschaffen kann. Das hat das OLG Koblenz am 30.01.2013 entschieden.

OLG Koblenz, Beschluss vom 30.01.2013 – 5 U 324/12

Quelle: Neuigkeiten von ibr-online, 09.2013

Autor: Thomas Englisch

Wir vermessen mit Totalstation und GNNS und bearbeiten Bestandspläne, Längen- und Flächennachweise sowie Erdmassenberechnung mit DGM für den Tief- sowie Garten- und Landschaftsbau nach REB und GAEB. Für öffentliche und institutionelle Auftraggeber erstellen wir digitale Informationssysteme wie z.B. Grün-, Baum-, Leitungs- und Flächenkataster sowie Geländeaufnahmen und GPS-Höhenpläne. Im Planungsbereich decken wir alle Leistungsphasen der Freiraum- und Objektplanung nach HOAI ab. Die Sportplatz-, Tiefbau- und Erschließungsplanung bilden einen Schwerpunkt. Aber auch hochwertige Außenanlagen von Gewerbe, Schulen, Kindergärten und Hausgartenplanung bearbeiten wir. Gerne werden wir auch für sie tätig. Sprechen sie uns an, was wir für sie tun können. t.englisch@ifb-mainz.de