MinDgt Dr. Wagner erläutert die Vorzüge der Mediation im Planungsverfahren

Kurznachricht zu „Mediation im Städtebaurecht – ein Beitrag zum Planungs- und Konfliktmanagement“ von MinDgt Dr. Jörg Wagner, original erschienen in: DVBl 2014 Heft 3, 150 – 155.

Der Aufsatz skizziert die Besonderheiten und Vorzüge der Mediation im Planungsverfahren. Gesetzlich verankert sei die Mediation jetzt in § 4b Satz 2 BauGB. Das BVerwG habe im Urteil vom 04.04.2012 (Az.: BVerwG 4 C 8.09, NVwZ 2012, 1314) schon festgestellt, dass die freiwillige unverbindliche Mediation im Planungsverfahren anzuerkennen sei und grundsätzlich keiner ausdrücklichen Rechtsgrundlage bedürfe. Die Mediation, die insbesondere auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit und Vertrauen gegründet sei, müsse jedoch im öffentlichen Baurecht auch die rechtstaatlichen Anforderungen einhalten. So gelte der Grundsatz der Abwägung aller betroffenen Belange und der Beteiligung aller Betroffenen. Die Mediation im Planungsverfahren wirke unterstützend und könne die Letztentscheidungsbefugnis der Gemeinde jedoch nicht aushebeln. Die Mediation in der Bauleitplanung sei von der Beteiligung der Öffentlichkeit abzugrenzen. Die vorauslaufende Mediation könne schon vor dem Beteiligungsverfahren wichtige Streitpunkte beseitigen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich nicht jedes Bauleitplanverfahren für die Mediation eigne. Wenn die Machtdifferenz der Beteiligten zu groß sei, sei die Mediation meist nicht erfolgreich. Der Autor zeigt anhand der verschiedenen Phasen der Mediation auf, dass die Mediation eine effektive Lösung auf der Basis des sachorientierten Verhandelns ermögliche, was auch gesellschaftspolitisch vorteilhaft sei.

Quelle: Dieser Beitrag wurde erstellt von RA Martin Funk.

Autor: Thomas Englisch

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