Arbeitszimmer ist nicht immer gleich Arbeitszimmer

Wird ein Teil des Wohn- oder Schlafzimmers in der Privatwohnung als Arbeitszimmer genutzt, so können die anteiligen Miet-, Reinigungs- und Energiekosten nicht steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

Ein Architekt reicht Klage ein, da er in seiner Privatwohnung zwei Arbeitsbereiche eingerichtet hat ein separates Arbeitszimmer und einen separaten abgetrennten Bereich im Wohnzimmer.

Im Wohnzimmer seiner Wohnung hat er mit einem Sideboard zusätzlich einen Arbeitsbereich abgetrennt, in welchem er regelmäßig arbeitete. In dem Bereich steht ein Schreibtisch, sowie Aktenschränke.

Das Finanzamt war nur bereit die Kosten eines separaten Arbeitszimmers zu übernehmen. Eine Anerkennung der Kosten für die Arbeitsecke wurde abgelehnt (Az.: 7 K 87/11 E).

Quelle: AIA, 13.09.2012

Abdichtungsarbeiten müssen intensiv überwacht werden!

Der bauüberwachende Architekt darf sich bei besonders schadensanfälligen Gewerken nicht darauf beschränken, die Baustelle in regelmäßigen Abständen aufzusuchen. Vielmehr hat er zu überprüfen, ob besonders schadensanfällige Leistungen ordnungsgemäß ausgeführt werden. Das beinhaltet auch das Durchführen von Stichproben, auf mündliche Auskünfte von Mitarbeitern des Auftragnehmers darf er sich nicht verlassen.

Die Aufsichtspflicht des Architekten ist umso größer, je gewichtiger die gerade ausgeführte Bauleistung ist. Bei Isolationsarbeiten muss der Architekt sich durch häufige Kontrollen vergewissern, ob seinen Anweisungen entsprechend gearbeitet wird, so das LG Düsseldorf in seinem Urteil vom 11.07.2012.

LG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2012 – 9 O 184/06

Quelle: AIA, 24.08.2012