{"id":263,"date":"2015-03-31T08:42:13","date_gmt":"2015-03-31T06:42:13","guid":{"rendered":"http:\/\/gala-bau-blog.ifb-mainz.de\/?p=263"},"modified":"2015-03-31T08:42:13","modified_gmt":"2015-03-31T06:42:13","slug":"schlussrechnung-bezahlt-preisanpassung-wegen-mengenaenderungen-nicht-mehr-moeglich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gala-bau-blog.ifb-mainz.de\/?p=263","title":{"rendered":"Schlussrechnung bezahlt: Preisanpassung wegen Mengen\u00e4nderungen nicht (mehr) m\u00f6glich!"},"content":{"rendered":"<p>1. Durch die \u00dcbersendung der gepr\u00fcften Schlussrechnung gibt der Auftraggeber kein kausales Schuldanerkenntnis ab. Enth\u00e4lt eine gepr\u00fcfte Schlussrechnung K\u00fcrzungen in einzelnen Positionen, bedeutet dies nicht, dass die anderen Positionen voll und die gek\u00fcrzten Positionen in dem nicht gek\u00fcrzten Umfang anerkannt werden.<\/p>\n<p>2. Der Auftraggeber kann Einwendungen gegen die von ihm gepr\u00fcfte Schlussrechnung grunds\u00e4tzlich auch noch zwei Jahre nach erfolgter Rechnungspr\u00fcfung vorbringen.<\/p>\n<p>3. Erteilt ein hierzu nicht bevollm\u00e4chtigter Architekt f\u00fcr die Bauausf\u00fchrung einen Nachtragsauftrag, kann der Auftraggeber die Auftragserteilung nachtr\u00e4glich genehmigen. Eine solche Genehmigung liegt vor, wenn der Auftraggeber die Schlussrechnung, in der die Nachtr\u00e4ge aufgef\u00fchrt sind, gepr\u00fcft und Zahlung zugesagt hat.<\/p>\n<p>4. Wird der Bauentwurf ge\u00e4ndert oder eine im Vertrag nicht vorgesehenen Leistung gefordert, soll eine Preisvereinbarung &#8222;m\u00f6glichst&#8220; vor Ausf\u00fchrung der Leistung getroffen werden. Das schlie\u00dft nicht aus, dass sich die Parteien erst nachtr\u00e4glich \u00fcber den Preis einigen.<\/p>\n<p>5. Bei Nachtragsanspr\u00fcchen nach der VOB\/B besteht zwar die Besonderheit, dass ein objektiv richtiger Preis f\u00fcr solche Nachtragsanspr\u00fcche ermittelbar ist. Die Parteien k\u00f6nnen aber dessen ungeachtet noch nachtr\u00e4glich einen Preis vereinbaren. Wird ein beauftragter Nachtrag der H\u00f6he nach mit der Schlussrechnung geltend gemacht, erkl\u00e4rt sich der Auftraggeber durch Pr\u00fcfung und Bezahlung der Schlussrechnung mit der geltend gemachten Nachtragsverg\u00fctung einverstanden und es liegt eine Preisvereinbarung i.S. des \u00a7 2 Abs. 5 bzw. 6 VOB\/B vor. <\/p>\n<p>6. Verlangt der Auftraggeber wegen einer \u00dcberschreitung des Mengenansatzes eine Reduzierung des Einheitspreises (VOB\/B \u00a7 2 Abs. 3 Nr. 2), muss er die H\u00f6he der geforderten Preisanpassung beziffern. Hierzu hat ihm die Auftragnehmer die (Ur-)Kalkulation zur Verf\u00fcgung zu stellen.<\/p>\n<p>7. Einen Anspruch auf Preisanpassung wegen einer Mengen\u00fcberschreitung beim Einheitspreisvertrag kann der Auftraggeber nur bis zur Bezahlung der Schlussrechnung des Auftragnehmers geltend machen. Gleicht er diese vorbehaltlos aus, ohne eine Preisanpassung zu verlangen, hat er sein \u00c4nderungsrecht verwirkt und ist mit einem \u00c4nderungsverlangen f\u00fcr die Zukunft ausgeschlossen.<\/p>\n<p>OLG D\u00fcsseldorf, Urteil vom 04.11.2014 &#8211; 23 U 33\/14<\/p>\n<p>Quelle: ibr News &#8211; Architekten und Ingenieure #02\/2015, IBRRS 2015, 0417<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Durch die \u00dcbersendung der gepr\u00fcften Schlussrechnung gibt der Auftraggeber kein kausales Schuldanerkenntnis ab. Enth\u00e4lt eine gepr\u00fcfte Schlussrechnung K\u00fcrzungen in einzelnen Positionen, bedeutet dies nicht, dass die anderen Positionen voll und die gek\u00fcrzten Positionen in dem nicht gek\u00fcrzten Umfang anerkannt werden. 2. 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