(05.07.2019) Das Wichtigste vorneweg: Die Eigenständigkeit der VOB/A bleibt erhalten. Sie wird nicht Teil der VgV, wie es ursprünglich das Bundeswirtschaftsministerium vorgehabt hatte.
Am 28. Juni war es soweit. Mit Spannung wurde die Abstimmung zur VOB/A im Bundesrat erwartet. Dieser gab dann auch grünes Licht für die Abschnitte zwei und drei der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Noch im Juli sollen beide Abschnitte in Kraft treten.
Für Erleichterung sorgte die Entscheidung der Länderkammer, dass die VOB/A auch in Zukunft beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der verantwortlichkeit bleibt. Und sie wird nicht in die VgV integriert. Dies war der Wunsch des Bundeswirtschaftsministeriums, um aus seiner Sicht das Vergaberecht zu vereinfachen.
Proteste aus der Wirtschaft
Damit konnte das Ministerium aber nicht bei Bauwirtschaft und Handwerk punkten. Sie wurden unterstützt durch den Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Bundesverband der Deutschen Industrie und dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau. Bereits im April diesen Jahres hatten sich in einer gemeinsamen Erklärung der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie sowie 14 anderen Interessenvertretungen für den Erhalt der VOB/A ausgesprochen . Diesem Wunsch ist nun der Bundesrat nachgekommen, zuvor äußerten sich auch der Bundestag und das Bundeskabinett in gleicher Weise.
Vereinheitlichungs-Frage aber noch nicht abschließend geklärt
Die Arbeitsgruppe zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts, eine Initiative von Bundeswirtschaftsminister Altmeyer und Bundesbauminister Seehofer, wird sich in einer dritten Sitzung über das Vereinheitlichungspotential in Bezug auf bauspezifischen Regelungen zwischen der VOB/A und der VgV austauschen. Man kann aber davon ausgehen, dass der Bestand der VOB/A dadurch nicht gefährdet ist.
Quelle: ibr-Online
Source: IFB-Mainz-Blog