Unklarheiten in der Ausschreibung darf der Auftragnehmer nicht einfach hinnehmen und durch eigene, für ihn günstige Kalkulationsannahmen ausfüllen. Er muss diese vielmehr vor Angebotsabgabe durch Rückfrage beim Auftraggeber ausräumen. Kommt er dem nicht nach, kann er für spätere Erschwernisse in der Ausführung keine Mehrvergütung verlangen. Das hat das OLG Naumburg entschieden.OLG Naumburg, Urteil vom 22.02.2013 – 12 U 120/12 (nicht rechtskräftig)
Quelle: AIA, ibr-online März 2013