Haftungsgefahren bei der baubegleitenden Qualitätskontrolle

Bauherren fordern heute zunehmend eine Mängelerfassung schon während der Bauausführung. Egal ob dabei von Oberbauleitung, baubegleitender Qualitätskontrolle oder der stichprobenartigen Kontrolle des Bauvorhabens gesprochen wird, verbirgt sich dahinter ein vielen nicht bewusstes Haftungsrisiko.

Der BGH hat hierzu mehrfach festgehalten, dass es sich um keine zeitlich fixierte Dienstleistung handelt, sondern um eine erfolgsbezogene, auf die Erfassung von Mängeln gerichtete Tätigkeit. Überprüft werden sollen bei dieser Art von Kontrolle, ob die Bauleistungen nach objektiven Kriterien mangelfrei sind sowie mit den geltenden DIN-Normen und den Regeln der Baukunst übereinstimmen. Somit finden die Bestimmungen über den Werkvertrag mit den dort fixierten Haftungs- und Verjährungsregeln ihre Anwendung.

Der Auftragnehmer setzt sich hier je nach vertraglicher Leistungsbestimmung der vollen Haftung der Leistungsphase 8, der Bauüberwachung, aus. Dies insbesondere wenn nicht zusätzlich ein Bauleiter vor Ort tätig ist. Aber auch wenn die baubegleitende Qualitätskontrolle zusätzlich zu einer Bauüberwachung beauftragt wurde, kann der Auftragnehmer neben dem Bauleiter für die Leistungsphase 8 gesamtschuldnerisch haften. In jedem Fall haftet der Qualitätskontrolleur immer für die von ihm durchgeführten Untersuchungen. Nur wenn der Mangel auch bei sorgfältigster Erfüllung seiner Untersuchungspflichten eindeutig nicht erkennbar war, sieht die Rechtsprechung eine Ausnahme von der Haftung. 

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die baubegleitende Tätigkeit mit größtmöglicher Sorgfalt ausgeübt wird, wobei dazu auch die Auswahl der Stichproben selbst – unter anderem nach Baufortschritt, Gefahrträchtigkeit der Gewerke und zeitlichen Abständen – gehört.

Ferner sollte vertraglich vor Erbringung der Leistung der genaue Leistungsumfang geregelt werden – und dies jeweils individuell abgestimmt! So kann die zu erbringende Kontrolle der Bauleistungen zum Beispiel auf einzelne Gewerke beschränkt werden, was dann auch eine Beschränkung der Haftung mit sich ziehen kann. Jedoch ist zu beachten, dass auch der Qualitätskontrolleur über den Tellerrand schauen muss und seine Prüfung nicht allein auf das vereinbarte Gewerk beschränken darf.

Zur Haftung sei abschließend angemerkt, dass der BGH einen allgemeinen Haftungsausschluss für Schadensersatzansprüche infolge nicht erkannter, verdeckter oder sonstiger Mängel als rechtsunwirksam ausgeurteilt hat. Somit können über einen generellen vertraglichen Haftungsausschluss die oben beschriebenen Haftungsgefahren bei der baubegleitenden Qualitätskontrolle nicht minimiert werden.

Quelle: AIA, 12.04.2013

Erdmassen exakt berechnen lassen


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Macht es Sinn für Garten- und Landschaftsbauer, einen professionellen Bauabrechner zu engagieren? Ein Besuch beim Ingenieurbüro IFB-Mainz schafft Klarheit.

Das digitale Aufmaß ist eine Garantie für punktgenaue Bestandspläne. Mit Totalstation und Prisma werden alle Punkte erfasst, die zur Erstellung eines millimetergenauen Lageplanes notwendig sind. Die erfassten Punkte dienen als Planungsgrundlage für weitergehende Entwürfe und Pläne. Uraufmaß und Schlussaufmaß sind Grundlage für die exakte Berechnung der Massen. Umgekehrt werden bei der Absteckung mit Totalstation und Prisma die Vermaßungen und Koordinaten aus Bauplänen direkt auf die Baustelle übertragen, damit das Ergebnis mit dem Plan übereinstimmt. Die Ausrüstung, um ein digitales Aufmaß zu erstellen oder eine digitale Absteckung durchzuführen, ist in den letzten Jahren immer erschwinglicher geworden. Auch die Bedienung von Totalstationen ist kein ausschließlich Vermessern zugängliches „Hexenwerk“ mehr (vgl. „Absteckung leicht gemacht“, in: bi-GaLaBau 12-2010). Dennoch sollte sich ein GaLaBau- Unternehmen, welches in diese Technik einsteigen will, bewusst sein, dass es erst nach einer gewissen Einarbeitungsphase produktiv damit arbeiten kann. Eine weitere Voraussetzung ist der Einsatz eines CAD-Programmes, das mit dem eingesetzten GaLaBau-Branchenprogramm verknüpft ist, um den Workflow vom Aufmaß bis zur Abrechnung zu optimieren. Hier muss das Unternehmen selbst abwägen, ob nicht die alternative Beauftragung eines erfahrenen Bauabrechners der Investition in eigenes Equipment und Einarbeitung in die Thematik vorzuziehen ist.

Digitales Aufmaß vom professionellen Dienstleister

„Nach unserer Erfahrung werden bei Aufmaß und Abrechnung von Gartenprojekten in der Regel bis zu 20 Prozent des Umsatzes nicht realisiert. Schon bei der Angebotserstellung lohnt es sich daher für einen GaLaBauer, an das spätere Aufmaß der Leistungen zu denken, um seinem Kunden eine transparente Abrechnung präsentieren zu können,“ so die Erfahrung von Dipl.-Ing. Thomas Englisch. Der Geschäftsführer des Ingenieurbüros für Bauabrechnung in Mainz kennt die Materie der Bauabrechnung und Vermessung aus dem Effeff. Der gelernte Gärtner war nach seinem Landespflegestudium in mehreren Betrieben und Büros tätig und sammelte profunde Praxiserfahrung in Sachen Vermessungstechnik und CAD-Anwendung. 1994 gründete er dann mit dem IFB-Mainz sein eigenes Ingenieurbüro für Bauabrechnung und Landschaftsarchitektur. Seit 1995 ist er darüber hinaus als Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Wiesbaden/Geisenheim für Vermessungstechnik und CAD-Planung tätig. „Wir betreuen mit unserem Ingenieurbüro Objekte jeder Größe, von der privaten Gartenanlage über den anspruchsvollen Sportplatzbau bis hin zu Großprojekten wie der Landesgartenschau Bad Nauheim oder der Erlebniswelt Nürburgring,“ erläutert der Experte für Bauabrechnung und Vermessung. „Landschaftsarchitektur- Kollegen fordern uns meist für Geländeaufnahmen an. Bei ihnen und unseren Auftraggebern aus dem Garten- und Landschaftsbau steht die VOB-konforme Erdmassenberechnung im Vordergrund. Wir sind ein eingespieltes Team an Totalstation und Prisma und wissen aus Erfahrung, welche Punkte notwendig sind, um aus den gemessenen Punkten einen digitalen Bestandsplan zu erstellen,“ erläutert der Sachverständige für Bauabrechnung. „Um effektiv zu arbeiten, messen wir so wenig wie möglich, aber so viel wie notwendig Punkte ein, um daraus einen exakten Plan zu erarbeiten. Wir liefern unseren Auftraggebern zeitnah und schnell die benötigten Daten für die weitere Planung bzw. Abrechnung. Das ist für ihn in der Regel kostengünstiger, als wenn er sich selbst damit beschäftigen würde,“ so der Fachingenieur. Mit der Dienstleistung seines Ingenieurbüros erhielten die Auftraggeber darüber hinaus ein rechtssicheres Aufmaß, das allen aktuellen Richtlinien entspricht. Die REB-konforme Bauabrechnung erfolgt gemäß den FLLRichtlinien und den entsprechenden DIN-Abrechnungsvorschriften der VOB/C.

CAD-Poweruser rechnen effizienter ab

Gebäuden, Bäumen, Grünflächen und Anschlüssen aufmessen, dann nehmen wir die Höhen gleich mit auf. Somit erhalten wir die Grundlage für differenzierte, digitale Lagepläne. Was früher aufgrund des hohen Aufwandes die Ausnahme gewesen ist, wird heute für fast alle Baumaßnahmen gemacht: ein digitales Geländemodell (DGM), um die Erdmassen exakt berechnen zu können. Insbesondere durch die heutigen Möglichkeiten des CAD lassen sich Flächennachweise, Höhenprofile, Schnittlagen, Massen etc. viel einfacher visualisieren“, ergänzt Dipl.- Ing. (FH) Stefan Schömann. Der Landschaftsarchitekt AK RP betreut in dem Büro die Bereiche Projektleitung, Entwurfs- und CAD-Bearbeitung, Vermessung und Kundenberatung. Das Büro verfügt über drei CAD-Arbeitsplätze als Zweibildschirmlösung für Text und Grafik. Als CAD-Plattformen wird neben AutoCAD speziell für die Bauabrechnung das Programm CAD V6 der Firma DATAflor eingesetzt. Der Vorteil hier besteht darin, dass es sich für die Abrechnung mit dem Programm DATAflor Business verknüpfen lässt. „Mit Standardsoftware kämen wir bei unseren Projekten schnell an unsere Grenzen. Als Poweruser haben wir bei der Fortentwicklung des DATAflor Programmes bereits die eine und andere Anregung an die Softwareentwickler weitergeben können,“ bestätigt Thomas Englisch.