In seiner Entscheidung vom 10.03.2016 beantwortet das OLG Celle die Frage, in welchen Fällen, in denen die Preise eingereichter Angebote die von der Vergabestelle vorab ermittelten Kosten übersteigen, eine (sanktionsfreie) Aufhebung des Vergabeverfahrens wegen eines anderen schwerwiegenden Grunds im Sinne des § 17 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A 2012 in Betracht kommt.
OLG Celle, Beschluss vom 10.03.2016 – 13 Verg 5/15
Quelle: ibr News – Architekten und Ingenieure #10/2016
Source: IFB-Mainz-Blog