3. Kongress „Prävention und Methodenvielfalt – Konfliktmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ am 26.02.2016 in Frankfurt a.M.

BIM, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und immer wieder neue Baumethoden stehen stellvertretend für die Anforderungen, denen sich Bauen und Immobilien in den vergangenen Jahren erfolgreich gestellt haben. Die Bau- und Immobilienwirtschaft zeichnet sich durch eine bemerkenswerte Innovationskraft aus. In der Auseinandersetzung über die Chancen und Grenzen von BIM wird mehr und mehr deutlich, in welchem Umfange Konsequenzen dieser Methode für die Projektorganisation, die Kooperation und das Konfliktmanagement geklärt werden müssen. Dem kommt zugute, dass auch in der Konfliktprävention und im Konfliktmanagement beeindruckende Innovationen erreicht wurden, die zu einer verbesserten Gestaltung und Durchführung der langfristig angelegten Vertragsbeziehungen der Bau- und Immobilienwirtschaft beitragen können: Es sind Menschen und Teams, die mit den modernen Methoden den Projekterfolg sichern, und deswegen ist es wichtig, die Zusammenarbeit konflikt- und eskalationsvermeidend zu organisieren.

• Wann ist welches Werkzeug für die Konfliktbearbeitung angemessen oder gar optimal und welche Werkzeuge gibt es überhaupt?
• Welche Instrumente der Konfliktprävention kommen in Betracht?
• Was kann die Projektorganisation zur Eskalationsprävention beitragen?
• Wie können Prävention und Methodenvielfalt BIM-Projekte unterstützen?
• Sind die verschiedenen Optionen untereinander kombinierbar?
• Lassen sich die einzelnen Optionen in ein Präventions- und Konfliktmanagementsystem überführen?

Diesen Fragen und den Antworten hierauf stellt sich der Kongress. Er stellt die unterschiedlichen Optionen der Konfliktprävention und der Konfliktgestaltung nebeneinander und erläutert Möglichkeiten, um sie in ein ganzheitliches Managementsystem zu überführen und praktisch umzusetzen.

Hierzu werden Konzepte für die Implementierung der Konfliktlösungsinstrumente in Ihre Unternehmenspraxis und Ihre Geschäftsbeziehungen dargestellt und durch Erfahrungsberichte und Diskussionsrunden in fundiertem Meinungsaustausch hinterlegt.

Teilnehmerkreis

Führungskräfte und Verantwortliche der Bau- und Immobilienwirtschaft, zu deren Aufgabe die Optimierung und effiziente Gestaltung der Geschäftsprozesse gehören; Projektentwickler; Investoren; Bauunternehmer; Architekten; Ingenieure und Konfliktmanager; Unternehmensberater und Juristen sowie Anwender und Protagonisten von Konfliktmanagementinstrumenten, insbesondere der Mediation, Adjudikation und Schlichtung.

Veranstaltungszeit & -ort

9:00 Uhr bis 18:30 Uhr, Maritim Hotel Frankfurt, Theodor-Heuss-Allee 3, 60486 Frankfurt am Main. Ein Zimmerkontingent ist vereinbart (125 Euro/Nacht).

Veranstalter & Kooperationspartner

Der Kongress wird veranstaltet durch den Verband der Baumediatoren e.V., Berlin, in Kooperation mit ibr-online, die Datenbank für das gesamte Bau- und Immobilienrecht.

Tagungsbeitrag und Anmeldung

Der Tagungsbeitrag beträgt 325,00 Euro pro Person und ist mehrwertsteuerfrei.

Ihre Anmeldung nehmen Christa Richter und Bolko-Lewin v. Katte entgegen, Kongress@VdBauImm.de, Tel.: 0211/41650615, Fax 0211/91354059.

(Quelle: Verband der Baumediatoren e.V.)

Na, da sind wir mal gespannt

Ende Juli 2012, also vor mehr als 3 Jahren, ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Den Schub für die Mediation, den sich viele erhofft hatten, hat es bisher nicht gebracht. Es ist nach wie vor schwer, Mediation nicht nur bekannt zu machen, sondern die Betroffenen auch zu bewegen, Mediation anzuwenden bzw. eine(n) Mediator(in) zu beauftragen.
Im Gesetz war bekanntlich auch der zertifizierte Mediator (ja das Gesetz ist erstaunlicherweise nicht geändert) geschaffen worden. Voraussetzung, dass man sich als zertifizierter Mediator bezeichnen darf, ist eine Ausbildung entsprechend der Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren. Diese Verordnung, zu deren Formulierung und Erlass das Justizministerium durch das Mediationsgesetz ermächtigt worden war, existiert bisher lediglich als Referentenentwurf vom 01.02.2014.
In § 8 des Mediationsgesetzes wurde der Bundesregierung er Auftrag erteilt, bis zum 26.07.207 über die Entwicklung zu berichten über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bewerten, so das Gesetz, ob aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren notwendig sind …

Lesen Sie hier weiter: http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/2862
Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune