Architekten und Ingenieure – Bezeichnung als „Bau-Sachverständiger“ irreführend?

LG Bonn, Urteil vom 07.09.2011 – 16 O 15/11

1. Die Werbung eines Architekten mit der Bezeichnung „Bausachverständiger“ ohne Nennung eines oder mehrerer Sachgebiete verstößt nicht gegen das UWG.

2. Ein Architekt verfügt aufgrund seiner Ausbildung und der damit erworbenen Befähigung über die für das Sachgebiet Bauschäden erforderliche Sachkunde.

Quelle: ibr-online http://www.ibr-online.de/