Na, da sind wir mal gespannt

Ende Juli 2012, also vor mehr als 3 Jahren, ist das Mediationsgesetz in Kraft getreten. Den Schub für die Mediation, den sich viele erhofft hatten, hat es bisher nicht gebracht. Es ist nach wie vor schwer, Mediation nicht nur bekannt zu machen, sondern die Betroffenen auch zu bewegen, Mediation anzuwenden bzw. eine(n) Mediator(in) zu beauftragen.
Im Gesetz war bekanntlich auch der zertifizierte Mediator (ja das Gesetz ist erstaunlicherweise nicht geändert) geschaffen worden. Voraussetzung, dass man sich als zertifizierter Mediator bezeichnen darf, ist eine Ausbildung entsprechend der Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren. Diese Verordnung, zu deren Formulierung und Erlass das Justizministerium durch das Mediationsgesetz ermächtigt worden war, existiert bisher lediglich als Referentenentwurf vom 01.02.2014.
In § 8 des Mediationsgesetzes wurde der Bundesregierung er Auftrag erteilt, bis zum 26.07.207 über die Entwicklung zu berichten über die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Entwicklung der Mediation in Deutschland und über die Situation der Aus- und Fortbildung der Mediatoren. In dem Bericht ist insbesondere zu untersuchen und zu bewerten, so das Gesetz, ob aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes weitere gesetzgeberische Maßnahmen auf dem Gebiet der Aus- und Fortbildung von Mediatoren notwendig sind …

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Quelle: Recht & Mediation, Gerfried Braune